Tarife Krankenkasse
Als freiberufliche Pflegefachperson arbeite ich nach kantonal vereinbarten Tarifen. Die Restfinanzierung erfolgt über die Gemeinden.
Die KLV-Leistungen der Kategorien A bis C werden von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung übernommen – abzüglich Ihrer Franchise sowie einem Selbstbehalt von 10 %.
Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gedeckt. Ausgenommen ist die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Behandlungstag, der Selbstbehalt und die allfällige Franchise. Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Für Personen unter 18 Jahren oder in Fällen, in denen eine andere Versicherung die Kosten übernimmt, entfällt die Kostenbeteiligung durch die Patientin bzw. den Patienten (z.B IV oder UV).
Hauswirtschaftliche Leistungen (z. B. Begleitung zu Arztterminen) sind nicht Bestandteil der Grundversicherung. Je nach Zusatzversicherung können jedoch Teile der Kosten übernommen werden. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung. Ansonsten erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.
Leistungskosten
-
¹ Abklärung und Beratung (KLV A)
-
² Behandlungspflege (KLV B)
-
³ Grundpflege (KLV C)
-
⁴ Hauswirtschaftliche Leistungen
¹ CHF 76.90/h
² CHF 63.00/h
³ CHF 52.60/h
⁴ 60.00/h (plus Fahrspesen CHF 0.75 /km)